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Josephine Burmester05.08.25 17:342 min read

Zahlungsempfängerprüfung wird Pflicht: Was es zu beachten gilt

Ab Oktober 2025: Zahlungsempfänger prüfen – das müssen Immobilienunternehmen wissen

Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung aus der EU-Verordnung zu Sofortüberweisungen (EU 2024/886) in Kraft:
Bei Überweisungen muss der Name des Empfängers mit dem Kontoinhaber übereinstimmen. Andernfalls kann die Bank den gesamten Zahlungsauftrag ablehnen – insbesondere bei Einzelüberweisungen (z. B. wenn eine Datei nur einen Zahlungsauftrag enthält).

Was heißt das für Nutzerinnen und Nutzer von RELion?

Damit Überweisungen weiterhin reibungslos durchlaufen, ist es wichtig, dass der Kontoinhabername in RELion genau dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen entspricht.

In RELion finden Sie das entsprechende Feld „Kontoinhaber“ sowohl bei der RE Kreditorbank als auch bei der RE Debitorbank. Sie können dieses Feld manuell anpassen. Falls der exakte Name nicht bekannt ist, sollten Sie ihn direkt beim Zahlungsempfänger erfragen.

Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?

In diesem Fall gibt die Bank einen sogenannten „No Match“ an Ihr Banksystem zurück (z. B. SFIRM oder konfipay). Der Auftrag wird abgelehnt – allerdings ohne Angabe des richtigen Namens. Dann gilt:

  • Kontoinhabernamen beim Empfänger erfragen

  • In RELion im Feld „Kontoinhaber“ korrigieren

  • Überweisung in RELion zurücksetzen und erneut ausführen

Warum diese Änderung?

Ziel der neuen Regelung ist es, Sofortüberweisungen im SEPA-Raum sicherer und für alle nutzbar zu machen. Kernstück ist die sogenannte „Verification of Payee“ (VOP) – also die Prüfung, ob Name und IBAN zusammenpassen.
Diese Prüfung wird nicht nur bei Instant Payments, sondern künftig auch bei normalen SEPA-Überweisungen Pflicht.

Bei Einzelzahlungen erfolgt die VOP-Prüfung automatisch. Bei Sammelüberweisungen können Unternehmen darauf verzichten – sie sind dann aber selbst verantwortlich für die Richtigkeit der Empfängerdaten. Wichtig: Enthält eine Datei nur eine Transaktion, gilt sie automatisch als Einzelzahlung.


Wie wird VOP technisch umgesetzt?

Die Bank stellt einen VOP-Statusbericht mit dem Ergebnis bereit:

  • Match (Übereinstimmung)

  • Close Match (nahe Übereinstimmung)

  • No Match (keine Übereinstimmung)

  • Not possible (Prüfung technisch nicht möglich)

Bevor eine Zahlung freigegeben werden kann, muss dieser Bericht über die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) bestätigt werden.

 
Was sollten Sie als RELion-Anwender jetzt tun?
  • Überprüfen Sie frühzeitig alle Bankverbindungen in RELion

  • Klären Sie unklare Kontoinhaberdaten mit den jeweiligen Zahlungsempfängern

  • Planen Sie rechtzeitig mögliche Updates für Ihre Zahlungssoftware (z. B. konfipay oder SFIRM)

  • Passen Sie Ihre Prozesse bei Einzelüberweisungen und Umbuchungen an

Hinweis: Fassen Sie wiederkehrende Zahlungen möglichst zu Sammelüberweisungen zusammen – so vermeiden Sie unnötige VOP-Prüfungen

Diese neue Vorgabe bringt mehr Sicherheit in den Zahlungsverkehr, erfordert aber auch vorausschauende Planung und technische Vorbereitung.

Bei Fragen zur Umsetzung in RELion helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter!

 

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Josephine Burmester

RELion Product & Services

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