Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung aus der EU-Verordnung zu Sofortüberweisungen (EU 2024/886) in Kraft:
Bei Überweisungen muss der Name des Empfängers mit dem Kontoinhaber übereinstimmen. Andernfalls kann die Bank den gesamten Zahlungsauftrag ablehnen – insbesondere bei Einzelüberweisungen (z. B. wenn eine Datei nur einen Zahlungsauftrag enthält).
Damit Überweisungen weiterhin reibungslos durchlaufen, ist es wichtig, dass der Kontoinhabername in RELion genau dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen entspricht.
In RELion finden Sie das entsprechende Feld „Kontoinhaber“ sowohl bei der RE Kreditorbank als auch bei der RE Debitorbank. Sie können dieses Feld manuell anpassen. Falls der exakte Name nicht bekannt ist, sollten Sie ihn direkt beim Zahlungsempfänger erfragen.
In diesem Fall gibt die Bank einen sogenannten „No Match“ an Ihr Banksystem zurück (z. B. SFIRM oder konfipay). Der Auftrag wird abgelehnt – allerdings ohne Angabe des richtigen Namens. Dann gilt:
Kontoinhabernamen beim Empfänger erfragen
In RELion im Feld „Kontoinhaber“ korrigieren
Überweisung in RELion zurücksetzen und erneut ausführen
Ziel der neuen Regelung ist es, Sofortüberweisungen im SEPA-Raum sicherer und für alle nutzbar zu machen. Kernstück ist die sogenannte „Verification of Payee“ (VOP) – also die Prüfung, ob Name und IBAN zusammenpassen.
Diese Prüfung wird nicht nur bei Instant Payments, sondern künftig auch bei normalen SEPA-Überweisungen Pflicht.
Bei Einzelzahlungen erfolgt die VOP-Prüfung automatisch. Bei Sammelüberweisungen können Unternehmen darauf verzichten – sie sind dann aber selbst verantwortlich für die Richtigkeit der Empfängerdaten. Wichtig: Enthält eine Datei nur eine Transaktion, gilt sie automatisch als Einzelzahlung.
Überprüfen Sie frühzeitig alle Bankverbindungen in RELion
Klären Sie unklare Kontoinhaberdaten mit den jeweiligen Zahlungsempfängern
Planen Sie rechtzeitig mögliche Updates für Ihre Zahlungssoftware (z. B. konfipay oder SFIRM)
Passen Sie Ihre Prozesse bei Einzelüberweisungen und Umbuchungen an
Hinweis: Fassen Sie wiederkehrende Zahlungen möglichst zu Sammelüberweisungen zusammen – so vermeiden Sie unnötige VOP-Prüfungen
Diese neue Vorgabe bringt mehr Sicherheit in den Zahlungsverkehr, erfordert aber auch vorausschauende Planung und technische Vorbereitung.
Bei Fragen zur Umsetzung in RELion helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter!