Alles rund um die E-Rechnung und das Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz und der damit verbundene Umstieg auf elektronische Rechnungen sind derzeit in aller Munde. Natürlich befassen auch wir bei RELion uns mit diesem Thema und wollen Sie auf dem Weg zur E-Rechnung begleiten. Um Sie von Beginn an mitzunehmen, haben wir ein Whitepaper erstellt, dass alle wichtigen Informationen rund um das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnung zusammenfasst und die nächsten Schritte, die wir bei RELion gehen werden, darstellt. Im Artikel finden Sie die ersten drei Kapitel des Whitepapers. Wenn Sie Interesse an mehr haben, können Sie sich das gesamte Whitepaper kostenfrei herunterladen.
1 Vorwort
Die digitale Transformation revolutioniert und verändert die Art und Weise, wie Geschäfte geführt werden, kontinuierlich. Insbesondere in der Immobilienbranche stehen Unternehmen vor der Herausforderung, sich den sich ständig wandelnden technologischen und rechtlichen Anforderungen anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig effizient zu arbeiten. In diesem Whitepaper schauen wir auf die derzeit viel diskutierten gesetzlichen Neuerungen rund um das Wachstumschancengesetz und die damit einhergehende Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung).
Zunächst widmen wir uns dem Wachstumschancengesetz selbst. Dabei werden wir die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes beleuchten und herausarbeiten, welche Auswirkungen es auf Unternehmen der Immobilienbranche hat. Anschließend liegt der Fokus auf der elektronischen Rechnung. Wir werden die Bedeutung der verpflichtenden Einführung für die Branche erläutern und aufzeigen, wie Unternehmen von der Umstellung auf elektronische Rechnungen profitieren können. Selbstverständlich verraten wir Ihnen auch, wie RELion mit dieser Neuerung umgeht.
2 Das Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz, das am 22.03.2024 verabschiedet wurde, soll Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern. Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Der Schwerpunkt des Wachstumschancengesetztes liegt auf der verpflichtenden Einführung elektronischer Rechnungen.
Weitere relevante Punkte für die Immobilienwirtschaft sind:
- Die Freigrenze für Vermietungseinkünfte wurde angepasst. Einnahmen unter 1.000 Euro sind steuerfrei.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro können als Aufwand erfasst werden.
- Die Sonderabschreibung rund um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) wird erhöht.
- Die Umsatz-Steuervoranmeldung wird verschlankt.
- Es wurde eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) verabschiedet.
- Eine Überlassung von Elektrofahrzeugen an Arbeitnehmer ist zulässig.
- Eine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung wurde verabschiedet. Es gibt eine Anhebung der Unschädlichkeitsgrenze von 10% auf 20% für Grundstücksunternehmen.
- Es gibt Förderungen von Investitionen in den Klimaschutz.
3 Elektronische Rechnungen
Die elektronische Rechnungsstellung wird sowohl im B2B (Business-to-Business)- als auch im B2G-Sektor (Business-to-Government) weltweit genutzt. Für Rechnungen an Endverbraucher (B2C) ist nach wie vor deren Zustimmung für die elektronische Rechnungstellung erforderlich und die elektronische Rechnung nicht Pflicht.
- Es gibt keine grundsätzliche E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich für nicht steuerbare oder steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrausweise.
Im B2G-Bereich ist die elektronische Rechnungsannahme und -stellung bereits seit dem 27. November 2018 für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes und seit dem 27. November 2019 für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung Pflicht.
Laut dem Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes, das mit unterschiedlichen Maßnahmen die deutsche Wirtschaft ankurbeln möchte, sollen alle Unternehmen in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Sonstige Rechnungen oder andere elektronische Formate, die nicht der Definition aus dem Wachstumschancengesetz entsprechen, sind noch mit Übergangsfristen zulässig. Sonstige elektronische Formate sind u.a. PDF-Dateien, die per E-Mail versendet werden.
- Ab dem 1. Januar 2025: Der Vorrang der Papierrechnung entfällt, und Unternehmen können E-Rechnungen ausstellen. Bis Ende 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen verschickt werden. Andere elektronische Formate (wie PDF) sind nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
- Ab dem 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden. Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen nutzen.
- Ab dem 1. Januar 2028: Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen versenden. Das EDI-Verfahren bleibt über 2028 hinaus erlaubt, wenn die Rechnungen den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen.
Ab einem späteren Zeitpunkt muss für jede Rechnung eine transaktionsbezogene VAT-Meldung (Rechnungsauszug) an ein bundeseinheitliches System der Verwaltung übermittelt werden. Diese Meldung soll im Einklang mit den EU-Vorgaben (VAT in the Digital Age, kurz ViDA) für grenzüberschreitende Transaktionen (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen) erfolgen.
Weitere Kapitel im Whitepaper:
4 Der Übertragungsweg von E-Rechnungen
5 Elektronische Rechnungen in Ihrem System
6 Umsetzung der elektronischen Rechnung in RELion
7 Das wichtigste zusammengefasst
8 Handlungsempfehlung